Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages mit yogivent

1.1 Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorge­nom­men werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen ver­bindlich an. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang auf elektronischem Weg.
1.2 Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit auf führt, wie für seine eigenen ein zu stehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit unserer rechtsverbindlichen Annahme Ihrer Anmeldung durch mündliche, telefonische, schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung zu Stande.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Anzahlung, die Annahme erklären.

2. Zahlung

2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines nach § 651k BGB ist eine Anzah­lung von 20 % des Reise­preises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Rei­seantritt fällig und ohne gesonderte Aufforderung zu zahlen, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.

2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

2.3 Bei Reisen ohne Sicherungsschein bezahlen Sie erst nach Beendigung der Reise den Gesamtbetrag binnen 7 Tagen.

3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss

Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die Reise gültigen Prospekt/Internet bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich yogivent ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4. Leistungsänderungen, Preisanpassungen nach Vertragsabschluss, Kundenrechte

4.1 Nach Vertragsschluss notwendige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die wir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt haben, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preisanpassung oder die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

4.4 yogivent behält sich das Recht vor, Doppelzimmerbuchungen auf Einzelzimmer zu verlegen, so es der Veranstaltungsort erfordert.

5. Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer, Umbuchung,

5.1 Sie können nach § 651 i I BGB jederzeit vor Workshop/Retreat/Reisebeginn von der Verantsaltung zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, so kann yogivent eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

yogivent veranschlagt eine pauschalierte Entschädigung, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt:
a) bis 90 Tage vor Workshop/Retreat/Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 90. bis 30. Tag vor Workshop/Retreat/Reisebeginn 50 % des Reisepreises
c) vom 29. bis 1. Tag vor Workshop/Retreat/Reisebeginn 90 % des Reisepreises
d) Am Tag  Workshop/Retreat/Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass yogivent keinerlei Schaden oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der verlangten Pauschalen entstanden ist. yogivent kann ebenfalls eine höhere, konkret berechnete Entschädigung nur dann fordern, wenn yogivent nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts­ko­sten-Versicherung!
5.4 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen, so berechnet yogivent bis zum 60. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Reisevertrag.

5.5 Statt zurückzutreten, kann der Reisende eine Ersatzperson stellen. Bei einem solchen Wechsel in der Person des Teilnehmers - soweit wir einem solchen Wechsel nicht deshalb widersprechen, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vor­schriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen - haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer für die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis gesamtschuldnerisch.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die yogivent ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. 

7. Rücktritt und Kündigung durch yogivent

7.1 Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl in der Ausschreibung der Reise ausdrücklich genannt und beziffert haben. Ein Rücktritt ist von uns bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen erhält der Kunde umgehend erstattet.

7.2. Absatz 7.1 findet keine Verwendung bei ausdrücklich genannter Durchführungsgarantie. Ausnahmen sind höhere Gewalt oder plötzliche Erkrankung der jeweiligen Kursleitung/Lehrer kurz vor Beginn der Reise. In diesem Falle ist yogivent berechtigt vom Vertrag bis 1 Tag vor Reiseantritt zurückzutreten und verpflichtet so bald als möglich alle Teilnehmer von der Absage der Reise zu unterrichten. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

7.3 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von uns nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung er­langen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Ausschlussfristen

8.1 Aufretende oder vorgefundene Mängel sind unverzüglich unserer örtlichen Kursleitung oder unter der unten genannten Adresse (siehe dortige E-Mail) anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. yogivent kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. yogivent kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung des Vertrages bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber yogivent unter der unten angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche wegen eines Personenschadens handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, auch unverzüglich die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen, insbesondere, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Sollte yogivent Leistungen inklusive Beförderung durch Luftfahrtunternehmen anbieten gelten diese gesetzlichen Informationspflichten selbstverständlich.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Wir informieren Reisende des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig und für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss darauf achten, dass ein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

11. Haftungsbedingungen/beschränkungen

11.1 Für Personen-, Sach und Vermögensschäden hat yogivent eine Versicherung abgeschlossen, deren Jahresgesamtleistung auf 6 Mio. € bei Personen/Sachschaden und bei Vermögensschäden auf 200.000 € beschränkt ist, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 yogivent haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Tauchkurse, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von yogivent sind. yogivent haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von uns ursächlich geworden ist.

12. Verjährung, Abtretungsverbot

12.1 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB uns gegenüber verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen yogivent ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung unter Familienangehörigen.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDatenSchG ein. Dies gilt für alle Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Wohnort mit / ohne Anschrift, E-Mail-Adresse), die der Kunde uns überlassen hat. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine bei uns gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an info@yogivent.de oder unter der untenstehenden Adresse kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung jederzeit kostenfrei widersprechen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

14. Anwendbares Recht, Sonstiges

14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

yogivent UG (haftungsbeschränkt)

Sitz der Gesellschaft: Unterföhring

Ladungsfähige Anschrift: Isaraustr 53a, 85774 Unterföhring

Geschäftsführer: Johannes Riehm

Handelsregisternr: 201016

Amtsgericht München


Kontakt

info@yogivent.de